Reparatur von Warmwasserkostenverteilern

Grundsätzliches

Zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs schreibt die Heizkostenverordnung Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen vor (HeizkostenV § 5 Abs. 1). Diese Geräte müssen für das jeweilige System geeignet sein und so angebracht werden, dass ihre technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist.

Bestandsschutz

In der Vergangenheit wurden häufig Warmwasserkostenverteiler montiert. Diese Geräte genügen nicht länger den Anforderungen der Heizkostenverordnung, sie dürfen also heute nicht mehr installiert werden. Allerdings können die vor dem 1.1.1987 eingebauten Geräte aufgrund einer Bestandsschutzklausel in der Heizkostenverordnung bis zum 31.12.2013 weiter verwendet werden (HeizkostenV § 12 Abs. 2).

Problematik

Hieraus können aber in der Praxis erhebliche Probleme entstehen, da bei dem Ausfall eines Gerätes nicht bedenkenlos ein Austausch oder eine Reparatur durchgeführt werden kann. Die Ursache für diese Schwierigkeiten liegt darin, dass infolge unterschiedlicher Verkalkung und Schmutzablagerung in den Teilströmkanälen die Anzeigewerte der neuen Geräte nicht mehr mit denen der alten Geräte vergleichbar sind.

Bitte bedenken Sie auch, dass praktisch keine Ersatzteile von Warmwasserkostenverteilern mehr existieren, immerhin ist es uns gelungen, die Ersatzteile über einen Zeitraum von mehr als 14 Jahren auf Lager zu halten.

Gerichtliche Entscheidungen

Nach gängiger Rechtssprechung ist bei einer Reparatur der Bestandsschutz nur dann weiterhin gegeben, wenn eine Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Gerätes innerhalb des vorhandenen technischen Systems in seiner vor dem Defekt vorhandenen damaligen Form möglich ist. Dies ist aus den soeben angesprochenen Gründen häufig nicht der Fall, so dass dann nur die Möglichkeit bleibt, in Anwendung von HeizkostenV § 5 geeichte Warmwasserzähler einzubauen. Ob aufgrund dieser Probleme bei dem Ausfall eines oder einiger der Geräte eine Umrüstung der gesamten Anlage auf geeichte Warmwasserzähler notwendig wird, ist durchaus strittig und kann sehr stark vom Einzelfall abhängen.

Unser Vorschlag

Bevor Sie sich also für den schlechtesten aller Fälle, das Stilllegen eines einzelnen defekten Warmwasserkostenverteilers, entscheiden, sollten Sie die Anlage daraufhin überprüfen lassen, ob nicht der Einbau von geeichten Warmwasserzählern die für Sie auf Dauer bessere Lösung ist.

Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus wissen wir, dass durch die Umrüstung einiger defekter Warmwasserkostenverteiler auf Warmwasserzähler keinerlei Probleme technischer oder abrechnungstechnischer Art entstehen. Diese Situation ändert sich natürlich sehr, wenn bereits ein wesentlicher Teil des Erfassungssystems aus Wasserzählern besteht. In diesen Fällen raten wir dazu, eine Umrüstung aller restlichen Warmwasserkostenverteiler auf geeichte Warmwasserzähler ins Auge zu fassen.