Der Eichservice

Wasserzähler

Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.

Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände.

Unser Eichservicevertrag deckt für Sie alle erforderlichen Maßnahmen ab:

  • Im Zuge des jährlich stattfindenden Kundendienstes werden die Zähler routinemäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.
  • Wir überwachen für Sie die Dauer der Eichgültigkeit und besorgen fristgerecht den Eichaustausch der Geräte.
  • Sie erhalten von uns jährlich eine Eichservice-Rechnung, die als umlagefähige Nebenkosten in die von uns erstellte Heizkostenabrechnung einfließt.
  • Der sonst nur alle sechs Jahre fällige große Betrag für den Eichaustausch wird so auf entsprechend kleinere jährliche Beträge aufgeteilt. Dies sorgt für jährlich gleichbleibende Kosten, was so manche Probleme (z. B. bei Nutzerwechseln) erst gar nicht entstehen lässt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Eichinformation.