Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der
Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten
Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.
Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung
des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der
Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen
Sie diese Verantwortung in unsere Hände.
Unser Eichservicevertrag deckt für Sie alle erforderlichen
Maßnahmen ab:
- Im Zuge des jährlich stattfindenden Kundendienstes werden die
Zähler routinemäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Festgestellte
Mängel werden beseitigt.
- Wir überwachen für Sie die Dauer der Eichgültigkeit und besorgen
fristgerecht den Eichaustausch der Geräte.
- Sie erhalten von uns jährlich eine Eichservice-Rechnung,
die als umlagefähige Nebenkosten in die von uns erstellte
Heizkostenabrechnung einfließt.
- Der sonst nur alle sechs Jahre fällige große Betrag
für den Eichaustausch wird so auf entsprechend kleinere jährliche
Beträge aufgeteilt. Dies sorgt für jährlich gleichbleibende Kosten,
was so manche Probleme (z. B. bei Nutzerwechseln) erst gar nicht
entstehen lässt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer
Eichinformation.
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