Veränderung des Heizkörperfaktors nach Einbau neuer Geräte

Gesetzliche Anforderungen an Wärmedämmung und Emissionswerte gemeinsam mit der gestiegenen Eigenverantwortung von Hausbesitzern, -verwaltungen oder -gemeinschaften fördern die Tendenz, die installierten Messsysteme zur Erfassung und Verteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser auf dem neuesten Stand der Technik und damit konform zu den Anforderungen der Heizkostenverordnung zu halten. Dies kann bei schon recht betagten Erfassungssystemen bedeuten, dass die alten Geräte komplett demontiert und gegen neue, leistungsfähigere Geräte ausgetauscht werden müssen.

Nach einer solchen Austauschaktion von Heizkostenverteilern stellen viele verbrauchsbewusste Nutzer nicht nur einen Anstieg der Anzeigewerte der neuen Geräte im Vergleich zu den jahrelang gewohnten alten Werten fest, sondern wundern sich auch darüber, dass sich die Heizkörperfaktoren durch eine solche Aktion ein wenig ändern, schließlich haben sich nur die Messgeräte, nicht aber die Heizkörper geändert. In diesen Fällen kann sich die verständliche Frage erheben, ob alles mit rechten Dingen zugeht, ob eine solche Änderung der Faktoren also richtig und vielleicht sogar zu verstehen ist.

Tatsächlich setzt sich der Gesamt-Bewertungsfaktor für einen Heizkörper aus mindestens zwei Einzelfaktoren zusammen:

  • Der erste und wesentliche Faktor ist die Heizleistung des Heizkörpers. Und die ändert sich bei einem Austausch der Geräte nun wirklich nicht. Dennoch kann sich in seltenen Fällen auch hier eine Änderung des Zahlenwertes ergeben, wenn sich nämlich die Ermittlungsgrundlage der Heizkörperleistung geändert hat:
    • Bei sehr alten Erfassungssystemen ist die Leistung möglicherweise noch in Kalorien pro Stunde und noch nicht in Kilowatt angegeben - hierdurch ändert sich der Zahlenwert für die Heizleistung um 16.3 %.
    • Die Heizleistung neuer Heizkörper wird nicht mehr nach der alten deutschen, sondern nach der neuen europäischen Norm EN 442 geprüft. Je nach Heizkörpertyp führen die geänderten Prüfbedingungen zu leichten Änderungen der Heizleistung im Bereich von einigen Prozent.
  • Der zweite Faktor beschreibt den Grad der Wärmeankopplung des Rückenteils der Geräte an den jeweiligen Heizkörper. Dieser Wärmeübergangswert ändert sich in den allermeisten Fällen, da die Größe vom verwendeten Gerät abhängt.

Es gibt also sowohl gerätebedingte wie auch vorschriftenbedingte Gründe, die eine leichte Änderung der Heizkörperfaktoren verursachen können bzw. müssen. Sie als Besitzer, Verwalter oder Nutzer haben hierdurch die Sicherheit, dass sich Ihr Erfassungssystem, auch bei den hier diskutierten Bewertungsfaktoren, auf dem jeweils neuesten Stand der Technik befindet.