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Unsere Dienstleistungen für die Wohnwirtschaft

Alles aus einer Hand

Wir sind Ihr Partner für alle Themen rund um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung ihrer Liegenschaft

Unsere Dienstleistungen

Abrechnung

Wie erstellen für Sie Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Ablesung

Unser Team kümmert sich um die Ermittlung Ihrer Verbrauchswerte

Geräteservice

Die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches

Vollservice

Wir sorgen für die Betriebs-bereitschaft Ihrer Ausrüstung

Datenträgertausch

Datenaustausch per Datenträger, oder Datenfernübertragung

Individualbetreuung

Wir setzen Ihre speziellen und individuellen Wünsche um

Energieausweis

Wir erstellen für Ihre Liegenschaft Ihren Energieausweis

Rauchwarnmelder

Einfach und unkompliziert: Wir montieren und warten Ihren RWM

Smart-Metering

Verbrauchs- und Kostenkontrolle mit fernablesbarer Technik


Abrechnung

Anhand der ermittelten Verbrauchswerte sowie der mitgeteilten Nutzerwechsel und der entstandenen Brennstoffkosten (inkl. Neben- und Sonderkosten) erstellen wir für Sie die Heizkostenabrechnung:

  • Die Abrechnung entspricht in allen Punkten den Vorschriften der Heizkostenverordnung und dem einschlägigen technischen Regelwerk. Darüber hinaus enthält sie zusätzliche Informationen, die zum Verständnis der Abrechnung wesentlich beitragen.
  • Der angefallene Gesamtverbrauch und die Kosten, deren Aufteilung auf Heizung und Warmwasser, die Anteile der einzelnen Zählerarten sowie die individuellen Verbräuche und Kosten werden in übersichtlicher und damit leicht verständlicher Art dargestellt.
  • Auf Wunsch werden die Einzelabrechnungen auch in zweifacher Ausfertigung verschickt (Duplikat für Verwalter bzw. Hausbesitzer).
  • Die Interne IT- und Abrechungs-Abteilung garantiert eine rasche und exakte Durchführung der Abrechnung.
  • Die von uns erstellten Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sind über unser Onlineportal als PDF-Dokumente verfügbar.



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Ablesung

Ein geschultes Team von Außendienstmitarbeitern kümmert sich um die reibungslose Ermittlung der jährlich angefallenen Verbrauchswerte:

  • Die Ablesetermine werden der Hausverwaltung und den Nutzern rechtzeitig angekündigt.
  • Über unser Onlineportal können Sie Ablesetermine für Ihre Liegenschaften bereits ab der Planungsphase einsehen.
  • Bei der Ablesung werden die Geräte auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.
  • Der Nutzer erhält ein Ableseprotokoll mit den in seiner Wohnung ermittelten Verbrauchswerten.
  • Bei Abwesenheit erfolgt eine kostenlose Nachablesung.



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Geräteservice

Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.

Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände.

Wählen Sie das Service-Modell, das zu Ihnen passt:

Sie haben bereits Messgeräte?

Dann erfolgt unser Geräteservice als Eichservice-Vertrag und deckt für Sie alle folgenden Maßnahmen einschließlich dem Austausch der Geräte zum Vertragsende ab.

Sie haben noch keine Messgeräte?

Dann erfolgt unser Geräteservice als Mietservice-Vertrag und deckt für Sie alle folgenden Maßnahmen einschließlich dem Ersteinbau der Geräte zum Vertragsbeginn ab.

Ihre Vorteile mit BFW:

  • Im Zuge des jährlich stattfindenden Kundendienstes werden die Zähler routinemäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.
  • Wir überwachen für Sie die Dauer der Eichgültigkeit und besorgen fristgerecht den Eichaustausch der Geräte.
  • Sie erhalten von uns jährlich eine Service-Rechnung auf Grundlage des abgeschlossenen Gerätevertrages, die als umlagefähige Nebenkosten in die von uns erstellte Heizkostenabrechnung einfließt.
  • Der sonst nur alle sechs Jahre fällige große Betrag für den Eichaustausch wird so auf entsprechend kleinere jährliche Beträge aufgeteilt. Dies sorgt für jährlich gleichbleibende Kosten, was so manche Probleme (z. B. bei Nutzerwechseln) erst gar nicht entstehen lässt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Eichinformation.


Vollservice

Bei Wärmemengen- und Wasserzählern wird eine Nacheichung bzw. ein Austausch der Geräte alle sechs Jahre durch die gesetzlichen Vorschriften erzwungen (siehe die Information zum Eichaustausch). Ein solcher Zwang existiert bei Heizkostenverteilern nicht. Der Grund hierfür ist einerseits ein rein formaler: Heizkostenverteiler messen nicht in jährlich gleichbleibenden absoluten physikalischen Einheiten, sind daher nicht eichfähig und somit auch nicht eichpflichtig. Andererseits kommt darin auch das allgemeine und berechtigte Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit dieser Geräte zum Ausdruck.

Man kann dennoch nicht von einer unbegrenzt langen Lebensdauer dieser Geräte ausgehen:

  • Auch das robusteste Gerät kann durch äußere Gewaltanwendung (Schläge oder Stöße durch Möbelstücke o.ä.) beschädigt werden.
  • Sind die Geräte vor 1981 eingebaut worden, entsprechen sie möglicherweise nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.

Wenn Sie daher sicher sein wollen, dass die in Ihren Anlagen installierten Heizkostenverteiler nicht nur regelmäßig überprüft, sondern auch gewartet werden, so dass sie sich ständig auf dem jeweils neuesten Stand der Technik befinden, so empfehlen wir unseren Vollservice Heizkostenverteiler:

In diesem Fall kümmern wir uns um die ständige Betriebsbereitschaft Ihrer Ausrüstung und halten diese auf dem neuesten Stand der Technik sowie konform zur Heizkostenverordnung. Die Gebühren hierfür erheben wir zusammen mit unserer jährlichen Kundendienstrechnung, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt wird, so dass Ihnen als Hausbesitzer oder -verwalter keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Nähere Informationen hierüber finden Sie in unserer Information zum Vollservice.



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Datenträgertausch

Die Qualität jeder Heizkostenabrechnung hängt neben vielem anderen auch von der genauen Kenntnis der notwendigen Daten einer Anlage einschließlich ihrer Nutzer ab. Zu diesem Zweck findet zwischen Ihnen und uns ein Datenaustausch statt:

  • Sie schicken uns die für die Abrechnung notwendigen Daten (Heizkostenermittlung und Nutzerliste)
  • Wir schicken Ihnen nach erfolgter Abrechnung eine Aufstellung der auf die einzelnen Nutzer entfallenden Kosten (Gesamtaufstellung).

Ein solcher Austausch von Daten kann in der Regel bei nicht allzu großen Wohnobjekten in schriftlicher Form vorgenommen werden: Sie ergänzen die von uns bereits weitgehend vorbereiteten Formulare zur Heizkostenermittlung sowie die Wohnungsliste und erhalten nach der Abrechnung die schriftliche Gesamtaufstellung von uns.

Für die Übermittlung von Kostenermittlungs- und Nutzerwechselangaben steht unser Onlineportal zur Verfügung.

Eine andere Möglichkeit, die notwendigen Informationen auszutauschen, besteht darin, die Daten auf computerlesbaren Medien (Bänder, Disketten) oder per DFÜ zu übermitteln. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie die entsprechenden Nutzerdaten bereits elektronisch gespeichert haben und weiter verarbeiten können.

Ein solches Verfahren spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern kann auch ganz wesentlich zur Qualität der Abrechnung beitragen, da Übertragungsfehler in diesem Fall praktisch ausgeschlossen sind.

Wir bieten daher unseren Kunden die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches an. Einzelheiten zum Verfahren und zu den technischen Spezifikationen finden Sie in den folgenden Abschnitten. Einzelheiten zum Format des Satzaufbaus entnehmen Sie bitte unser mehr Information zum Datenträgertausch.



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Individualbetreuung

Passend zu Ihren Vorstellungen, Anforderungen oder Wünschen für Ihrer Liegenschaft klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch ab, was eine geeignete Lösung für Sie sein könnte und erstellen Ihnen darauf ein individuelles Angebot.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

In vielen Fällen ist das Problem bereits mit dem ersten Gespräch gelöst; für ganz verzwickte Fälle brauchen wir eventuell ein paar Tage länger; von Wundern abgesehen können Sie fast alles von uns erwarten.

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Energieausweis

Ab dem 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis. Wir bieten Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis auf Basis der uns vorliegenden Abrechnungsdaten an.

Bereits vor Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) waren Makler, Verwalter und Vermieter verpflichtet, Käufer und Mieter über die energetische Qualität eines Gebäudes zu informieren. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die ersten Energieausweise verpflichtend. Ein Energieausweis enthält die Pflichtangaben, die nach dem GEG in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden müssen. Ausgenommen sind Baudenkmäler und Häuser unter 50 m² Wohnfläche.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass die Maßnahmenempfehlungen im Energieausweis zur Beurteilung der energetischen Gebäudeeigenschaften anhand von Fotografien zu erfolgen haben. Für die Bestellung des Energieausweises benötigen wir daher von Ihnen einige Fotografien des Gebäudes, die einen aussagekräftigen Eindruck der energetischen Gegebenheiten vermitteln. Sie können z. B. die Außenbauteile (verschiedene Seitenansichten der Fassade, Fenster, Dach bzw. oberste Geschossdecke, Kellerdecke bei unbeheizten Kellern), die Heizungsanlage einschließlich der Heizungsrohre im unbeheizten Keller, erkannte Schwachstellen des Objekts oder angebaute, umgebaute oder modernisierte Gebäudeteile zeigen.



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Rauchwarnmelder

Die Montage von Rauchwarnmeldern unterliegt den jeweiligen Ländern und ist in deren Landesbauordnung (LBO) hinterlegt. Mittlerweile ist in allen Bundesländern die Pflicht gegeben, Rauchwarnmelder zu installieren.


Warum ist diese Pflicht eingeführt worden?
Der Mensch hat im Schlaf keinen Geruchssinn. Wenn nachts ein Feuer ausbricht, können sie den giftigen Rauch nicht wahrnehmen. Bereits drei Atemzüge Brandrauch können zum Tod führen. Rauchwarnmelder bieten einen wirksamen Schutz vor dieser tödlichen Gefahr.

Die Geräte warnen frühzeitig vor Schwelbränden und offenen Bränden mit Rauchentwicklung. So gewinnen Sie überlebenswichtige Zeit, um sich und alle in Ihren Räumen befindlichen Personen in Sicherheit zu bringen.

Welche Möglichkeiten und Lösungen bieten wir Ihnen:

  • Installation bzw. Montage: Die Ausstattung aller vorgeschriebenen Räume mit Rauchwarnmeldern unter Beachtung der Vorgaben der sogenannten Anwendungsnorm DIN 14676.
  • Regelmäßige (Fern-)Inspektion: wurde Ihre Liegenschaft bereits vollumfänglich auf eine Fernablesung umgestellt, dann erfolgt die Funktionskontrolle der Rauchwarnmelder ohne Ihrer Anwesenheitspflicht
  • Rechtssichere Dokumentation für haftungsrechtliche Belange von Vermietern: Die Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführte Montage bzw. Inspektion.

Hinweis: Derzeit gilt in Sachsen eine Übergangsfrist für die Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden.



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Smart-Metering

„Intelligentes Energiemanagement – Einblicke gewinnen, Effizienz steigern, Kosten reduzieren“

Die Zukunft des nachhaltigen Energiemanagements beginnt mit Smart Metering. Unsere intelligenten Funk-Messsysteme revolutionieren die Art und Weise, wie wir Energieverbrauch verstehen und optimieren. Indem sie Wärmemengen digital erfassen, legen sie den Grundstein zur Steuerung und Optimierung ihres CO₂-Verbrauchs im Gebäudebestand und tragen zu einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen bei.

Seien Sie ein Vorreiter des intelligenten Energiemanagements. Starten Sie jetzt mit Smart Metering und gehen Sie den Weg zu einem nachhaltigen, effizienten und kostensparenden Energieverbrauch für Ihre Liegenschaft. Gemeinsam gestalten wir eine bessere Zukunft für uns und kommende Generationen.



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Kommen Sie in das Team mit Zukunft !

Im Team aus 110 Mitarbeitenden mit unterschiedlichsten Perspektiven gestalten wir die Zukunft für unsere Kunden jeden Tag ein bisschen smarter.

Für uns zählt der Mensch hinter den Skills und wir suchen Persönlichkeiten, die unsere Teams noch besser machen.