Kaltanzeige bei elektronischen Heizkostenverteilern

Elektronische Heizkostenverteiler (E-HKV) zeichnen sich dank hochwertiger Elektronik als zuverlässiges Erfassungssystem für gehobene Ansprüche aus.

Bei Niedertemperatur-Heizanlagen oder bei besonderen Anforderungen hinsichtlich Zwischenablesungen stellen diese Geräte eine in jeder Beziehung sinnvolle Alternative zu den bewährten und kostengünstigen Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip dar.

Bei der Konzeption der Geräte bezüglich der hier diskutierten Thematik standen drei wesentliche Kriterien im Vordergrund:

  • genaue Erfassung der abgegebenen Wärmeleistung
  • keinerlei Anzeige bei kaltem Heizkörper
  • hohe Sicherheit gegen Manipulationsversuche

Um diese Forderungen in einer möglichst breiten Vielfalt konkreter praktischer Situationen erfüllen zu können, ist in den einschlägigen DIN- bzw. EN-Vorschriften ein Regelwerk erarbeitet worden, dem jeder E-HKV Genüge zu leisten hat. Kernstücke dieser Regelung sind:

  • Anzeige findet nur statt, wenn der Heizkörper wesentlich wärmer ist als die ihn umgebende Raumluft. Dieser erforderliche Temperaturunterschied beträgt zumeist 4 - 5 °C.
  • Anzeige findet in jedem Fall statt, wenn die Temperatur des Heizkörpers signifikant oberhalb von 30 °C liegt, also bei etwa 31 °C oder 32 °C.

Trotz all dieser Maßnahmen kann es unter ganz besonderen Umständen vorkommen, dass auch bei zugedrehtem Heizkörperventil diese Geräte weiterzählen. Der Fortschritt der Anzeige ist in praktisch allen Fällen nicht erheblich, so dass der finanzielle Aspekt eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielt. Wesentlicher ist zumeist die Befürchtung einer möglichen Fehlfunktion der Geräte, die allerdings, dank modernster Technologie, heute weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass es aber dennoch zu einer solchen "Kaltanzeige" kommt, kann es dafür mehrere Gründe geben. Die häufigsten sind im folgenden, gemeinsam mit eventuell möglichen "Gegenmaßnahmen", zusammengestellt. In den beiden letzten Fällen kann die Situation noch dadurch verschärft werden, dass durch angekippte Fenster kalte Luft auf den Heizkostenverteiler fällt, wodurch die vom Gerät gemessene Raumlufttemperatur abfällt, so dass der für eine Registrierung erforderliche Temperaturunterschied von 4 - 5 °C erreicht wird.

  • In Sommermonaten mit langandauernden Hitzeperioden können sich lagebedingt manche Räume sehr stark aufheizen und dadurch allmählich auch die Heizkörper auf Temperaturen wesentlich über 30 °C erwärmen. Die Geräte müssen dann zu registrieren beginnen. Eine sinnvolle Abhilfe läge darin, durch geeignete Isoliermaßnahmen solche auch für Menschen kaum erträgliche Überhitzung der Räume zu verhindern.
  • Das Thermostatventil ist zwar zugedreht, lässt aber aufgrund eines technischen Defekts oder wegen überhöhten Drucks im System oder zur Frostschutzsicherung Heizungswasser in den Heizkörper, der dadurch warm wird, woraufhin der Heizkostenverteiler selbstverständlich registrieren muss. Man erkennt eine solche Situation daran, dass der Vorlauf des Heizkörpers wärmer ist als sein Rücklauf. Hier ist nur eine Abhilfe möglich: Identifikation und Beseitigung der Ursache.
  • Das Thermostatventil im Heizkörperzulauf schließt zwar zuverlässig, dafür gelangt aber über den Rücklauf heißes Wasser in den Heizkörper, der dadurch warm wird, woraufhin der Heizkostenverteiler selbstverständlich auch registrieren muss. Man erkennt dies daran, dass der Rücklauf des Heizkörpers wärmer ist als sein Vorlauf. Dieser Effekt ist nicht selten in Einrohranlagen mit hohem Systemdruck und ohne Rücklaufverhinderer anzutreffen. Er macht sich um so stärker bemerkbar, je kleiner der Heizkörper ist. Auch hier ist nur eine Abhilfe möglich: Identifikation der Ursache und Versuch, sie zu beseitigen.