Sommeranzeige führt nicht zu Mehrkosten

Einführung

Alle freuen sich über ein paar lang ersehnte warme Sonnentage. Die Politiker gehen in die parlamentarische Sommerpause und die Medien suchen in Ermangelung wirklich "heißer" Themen nach anderen Aufmachern.

Wenn dann noch untypisch heiße Sommertage mit dem Urlaub der Parlamentarier zusammenfallen, wiederholen sich regelmäßig Presseberichte über angebliche Ungenauigkeiten bei der Heizkostenabrechnung!

"Hohe Außentemperaturen verursachten Anzeigefortschritt bei den Heizkostenverteilern. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern reiche die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe nicht aus, elektronische Heizkostenverteiler begännen zu zählen. Die Folge: Mieter müssten höhere Heizkosten bezahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei."

Diese Behauptung ist so nicht richtig!

Um solche Vorurteile auszuräumen, sieht sich auch die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. veranlasst, Mieter und Vermieter sachlich über die so genannte Sommeranzeige von Heizkostenverteilern aufzuklären.

Funktionsweise von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip

Verdunstungsheizkostenverteiler bestehen im wesentlichen aus drei Elementen:

  • dem Gehäuse
  • einem mit Messflüssigkeit befüllten Glasröhrchen
  • einer Skala, die den Verbrauch am Heizkörper anzeigt

Das Röhrchen besitzt am oberen Ende eine Öffnung. Wird der Heizkörper warm, erwärmt sich auch die Messflüssigkeit im Heizkostenverteiler. Je höher die gewünschte Temperatur am Heizkörper, umso schneller verdunstet auch die Flüssigkeit. Der absinkende Flüssigkeitspegel ist damit ein Maß für den Wärmeverbrauch am Heizkörper.

Worin begründet sich der Anzeigefortschritt?

Heizkostenverteiler sind europaweit einheitlich genormt. Für Verdunstungsheizkostenverteiler gelten die Vorschriften der DIN EN 835. Es gehört zu den ganz normalen Systemeigenschaften, dass die Messflüssigkeit auch dann verdunstet, wenn der Heizkörper nicht in Betrieb ist. Diese Erscheinung nennt der Fachmann Kaltverdunstung. Sie wird entsprechend der Richtlinien des Verbandes und den Vorschriften der europäischen Norm durch eine Zugabe bei der Füllung des Glasröhrchens ausgeglichen. Hierzu heißt es in der Norm (DIN EN 835), dass zum Ausgleich der Kaltverdunstung das Röhrchen über den Skalen-Nullstrich hinaus befüllt wird. Diese Kaltverdunstungsvorgabe ist für mindestens 120 Tage bei einer Messflüssigkeitstemperatur von 20 °C zu bemessen. Die Kaltverdunstungsvorgabe wird daher nicht für besonders heiße Sommer oder sehr warme Räume ausgelegt, sondern bemisst sich an durchschnittlichen Temperaturen, wie sie über lange Jahre auftreten. Bei besonders hohen Außentemperaturen über einen länger anhaltenden Zeitraum kann es vorkommen, dass die zusätzlich eingefüllte Flüssigkeit nicht mehr ausreicht und es zu einem Anzeigefortschritt am Heizkostenverteiler kommt. Ein solcher Anzeigefortschritt ist allerdings äußerst gering und steht zur verbrauchsabhängigen Anzeige in den Heizmonaten in keinem Verhältnis.

Die Heizkostenabrechnung wird daher nicht fehlerhaft, weil in der Regel alle Parteien eines Hauses gleichermaßen von dieser Systemeigenschaft betroffen sind. Die Heizkostenverteiler weisen zwar eine höhere Anzeige auf, ohne dass jedoch Brennstoff verbraucht worden ist, d. h. der Sommeranzeige stehen keinerlei Verbrauchskosten gegenüber, da die Heizung gar nicht in Betrieb war. Die Folge ist: Der Preis pro angezeigter Stricheinheit sinkt, das relative Verteilsystem gleicht diesen Effekt aus. An den Kosten für den einzelnen Nutzer ändert sich in der Regel nichts.

Besonderheiten

Es kommt vor, dass es je nach Gebäudezuschnitt an sehr heißen Sommertagen in einzelnen Räumen zu geringfügigen Abweichungen im Anzeigeverhalten von Heizkostenverteilern kommen kann. Immer wieder angeführtes Beispiel ist die Dachgeschoßwohnung im Vergleich zur möglicherweise noch verschattet liegenden Parterrewohnung. Die Abweichungen werden aber angesichts individueller Heizgewohnheiten kaum auszumachen sein. Derartige systembedingte Unterschiede stellen keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen Heizkostenverteilers dar. Zudem fallen Mehr- oder Minderbelastungen durch solche Effekte bei der Heizkostenabrechnung nur mit geringfügigen Beträgen ins Gewicht.

Elektronische Heizkostenverteiler

Auch der elektronische Heizkostenverteiler unterliegt den oben beschriebenen Systemeigenschaften. Er ist im Aufbau nicht viel anders als der Verdunster, nur dass hier das Glasröhrchen durch ein batteriebetriebenes Rechenwerk ersetzt wird, das seine Signale über Temperaturfühler erhält. Die Anzeige der Stricheinheiten erfolgt über ein eingebautes LCD-Display. Auch für diese Technik gibt es eine europaweit gültige Norm (DIN EN 834), die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegen.

Elektronische Heizkostenverteiler sind gemäß der deutschen Zulassungsrichtlinien vom Gerätehersteller so zu programmieren, dass sie unabhängig von anderen programmierten Einschaltkriterien - bei einer mittleren Heizkörpertemperatur von mehr als 30 °C zu zählen beginnen müssen. Wirken in der heizfreien Sommerzeit höhere Temperaturen als 30 °C auf die Geräte bzw. die Fühler ein, sind geringe Leerlaufanzeigen die unvermeidliche Folge. Geräte mit einer höher programmierten Einschalttemperatur oder einer vollständigen Abschaltung in den Sommermonaten sind in Deutschland nicht zulässig. Auch hier fällt ein solcher Anzeigefortschritt äußerst gering aus und steht zu der verbrauchsabhängigen Anzeige in den Heizmonaten in keinem Verhältnis.

Der Effekt ist der gleiche wie beim Verdunster und stellt, wie zuvor schon beschrieben, keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen elektronischen Heizkostenverteilers dar. Die nach der Norm geprüften Geräte müssen aus den vorgenannten Gründen ab bestimmten Schwellenwerten einen Anzeigefortschritt entwickeln.

Der abnehmende Preis pro Einheit kompensiert jedoch die Systemeigenschaften. Angebliche Verteilfehler relativieren sich.

Übrigens

Je höher der Grundkostenanteil, um so mehr gleicht dieser Kostenblock Systemeigenschaften des jeweiligen Erfassungssystems wie auch bauphysikalische Gegebenheiten am Gebäude aus.

Fazit

Anzeigefortschritte bei Heizkostenverteilern infolge heißer Sommertage stellen keinen Fehler dar. Es handelt sich vielmehr um systembedingte Eigenschaften, die vom Nutzer in Kauf zu nehmen sind. Dies wurde auch von Gerichten bereits mehrfach bestätigt.

Derartige Verbrauchsanzeigen werden durch abnehmende Strichpreise ausgeglichen. Immer wiederkehrende Behauptungen, Mieter müssten höhere Heizkosten zahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei, sind daher nicht richtig.

Auch ein Kürzungsrecht kann hier nicht geltend gemacht werden, da die Heizkostenabrechnung die gesetzlichen Vorgaben voll und ganz erfüllt.