Information zu Rauchwarnmeldern

Grundsätzliches

Jedes Jahr sterben in Deutschland einige hundert Menschen an den Folgen eines Brandes in Wohnhäusern. "Brandgeruch weckt nicht", und gleichzeitig ist Rauch außerordentlich gefährlich. Nach dem Ausbrechen eines Brandes bleiben betroffenen Personen nur wenige Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen, bevor eine lebensgefährliche Rauchvergiftung eintritt. Rauchwarnmelder können in diesen Fällen durch rechtzeitige Alarmierung Leben retten und werden z. B. von Feuerwehren seit Jahren für alle Wohnhäuser gefordert.

Ausstattungspflicht

In vielen Bundesländern besteht schon seit einigen Jahren die Pflicht, Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Seit dem 1.1.2018 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandswohnungen auch in Bayern verpflichtend. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (Mieter). Mindestens ein Rauchwarnmelder ist in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, einzubauen.

Die Lösung von BFW

BFW bietet die Lieferung und Montage sowie die jährlich vorgeschriebene Wartung von Rauchwarnmeldern an. Dabei besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Geräte zu kaufen und durch BFW montieren zu lassen oder zu mieten. Die jährliche Kontrolle kann im Regelfall zusammen mit der Ablesung der Erfassungsgeräte für die Heizkosten erfolgen, so dass die Wohnungsnutzer nicht zu einem weiteren jährlichen Termin den Zutritt zur Wohnung ermöglichen müssen.

Informationen zu unseren Funkrauchwarnmeldern

Sicherheit und Datenschutz

In unseren betreuten Wohngebäuden werden moderne Funkrauchwarnmelder eingesetzt. Diese dienen in erster Linie dem Schutz von Menschen und Gebäuden, indem sie Brände frühzeitig erkennen und zuverlässig warnen.

Die eingesetzten Geräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Normen für Rauchwarnmelder. Gleichzeitig wurde bei der Auswahl der Geräte darauf geachtet, dass ausschließlich die für den sicheren Betrieb und die Wartung erforderlichen Informationen verarbeitet und übertragen werden.

Warum werden Funkrauchwarnmelder eingesetzt?

Für Wohnungen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern. In den von uns betreuten Objekten kommen Funkrauchwarnmelder zum Einsatz, da sie die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Funktionskontrolle ermöglichen, ohne dass hierfür ein jährlicher Zutritt zur Wohnung erforderlich ist.

Welche Sensoren sind im Rauchwarnmelder verbaut?

Der eingesetzte Rauchwarnmelder verfügt über folgende Sensoren bzw. Überwachungseinrichtungen:

  • Optischer Rauchsensor zur Erkennung von Rauchpartikeln
  • Ultraschallsensor zur Erkennung von Hindernissen oder einer Abdeckung des Rauchwarnmelders
  • Batterieüberwachung zur Kontrolle des Ladezustands der fest eingebauten Langzeitbatterie
  • Interne Selbstüberwachung zur regelmäßigen Prüfung der Funktionsfähigkeit von Sensorik, Elektronik und Signalgeber

Der Rauchwarnmelder verfügt über keine Sensoren zur Erfassung von Personen oder deren Verhalten. Insbesondere besitzen die Geräte keinen Bewegungsmelder, kein Mikrofon, keine Kamera, keinen GPS-Empfänger sowie keine Sensoren zur Erfassung von Gesprächen oder Bildern.

Welche Informationen werden per Funk übertragen?

Der Rauchwarnmelder übermittelt ausschließlich Informationen, die für den sicheren Betrieb sowie die gesetzlich vorgeschriebene Wartung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gerätekennung
  • Alarmstatus (Rauchalarm)
  • Batteriestatus
  • Funktionsstörungen des Gerätes
  • Status der Selbstüberwachung
  • Meldung über eine Abdeckung oder Blockierung des Rauchwarnmelders
  • Wartungsrelevante Statusinformationen

Nicht übertragen werden beispielsweise:

  • Gespräche oder Geräusche
  • Bilder oder Videoaufnahmen
  • Bewegungen von Personen
  • Anwesenheitsdaten
  • Raumtemperatur
  • Luftfeuchtigkeit
  • personenbezogene Verhaltensprofile

Die Funkübertragung erfolgt verschlüsselt nach dem international etablierten OMS-/Wireless-M-Bus-Standard. Die übertragenen Daten dienen ausschließlich der technischen Zustandsüberwachung des Rauchwarnmelders sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Wartung.

Datenschutz

Die Verarbeitung der übertragenen Daten erfolgt ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken des Betriebs, der Wartung und der Funktionsüberwachung der Rauchwarnmelder.

Eine Nutzung zur Überwachung von Bewohnern oder zur Erstellung von Nutzungs- oder Bewegungsprofilen erfolgt durch uns nicht.